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Mitglied der Organisation Kynologie international (OKI) e.V.

Ausstellungsordnung

Ausstellungsordnung

Die Ausstellungen sind stets geschützt
vom VH e.V. und der OKI e.V.

Die Abgabe einer Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr und Anerkennung der Ausstellungsordnung. Findet eine Ausstellung infolge höherer Gewalt nicht statt, kann ein Teil der Meldegebühr zur Deckung der entstandenen Kosten verwendet werden.Jeder Hundebesitzer haftet gemäß BGB selbst für alle Schäden, die sein Hund im Ausstellungsgelände anrichtet.

Auch für Schäden, die ihre Ursache nicht durch Hunde hatten, wird nicht gehaftet.

Das Richterurteil ist unanfechtbar.

Bei Formfehlern ist die Beanstandung der Ausstellungsleitung zu melden. Bei vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgeländes besteht kein Anspruch auf Urkunde und Ehrenpreis.

Nachweise über Anwartschaften, Titel und Ahnentafel sowie Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung sind mitzubringen.

Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Dieser ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen die Entfernung vom Ausstellungsgelände und auch den Verlust zuerkannter Preise zur Folge.

Die Ausstellungsleitung kann Meldungen ohne Angabe von Gründen zurückweisen.

Die Ahnentafel ist im Ring mitzuführen und auf Verlangen dem Richter vorzulegen. Voraussetzung für die Vergabe einer Anwartschaft ist die Vorlage der Ahnentafel.

Die ausgesprochenen Richterurteile sind unumstößlich.

Proteste gegen Formalirrtümer können unter Hinterlegung von 25,00 € unverzüglich bei der Ausstellungsleitung angebracht werden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.