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Mitglied der Organisation Kynologie international (OKI) e.V.

Zuchtordnung

Allgemeines

Das internationale Zuchtreglement der OKI e.V. und die Zucht- und Eintragungsbedingungen des VH e.V. sind für alle seine Mitglieder bindend. Als Richtlinie dienen sie für alle Spezialmitgliedsvereine, die das Recht haben, eine speziell für ihre Rasse geeignete Zuchtordnung zu schaffen. Diese muß jedoch vom VH e.V. anerkannt worden sein.

Diese Zuchtordnungen dürfen jedoch nicht milder, sondern, im Interesse der jeweiligen Rassehundezucht nur strenger abgefasst sein.

Von Spezialmitgliedsvereinen aufgestellte Zuchtordnungen sind zur Genehmigung in zweifacher Ausfertigung dem
VH e.V.- Vorstand vorzulegen. Liegt keine Spezialzuchtordnung vor, so tritt automatisch für die jeweilige
Rasse die VH e.V.-Rahmenzuchtordnung in Kraft.

Gewerblichen Hundehändlern ist die Zucht im VH e.V. nicht erlaubt.

Bei Streitigkeiten zwischen Spezialmitgliedsvereinen kann der VH e.V.-Zuchtausschuß angerufen werden.

Der Vorstand der VH e.V.-Mitgliedsvereine, der VH e.V.-Zuchtausschuß und die Zuchtwarte sind für die Einhaltung dieser Rahmenzuchtordnung verantwortlich.

Diese Zuchtbestimmungen sollen dazu beitragen, als Grundlage eine Einhaltung (wenn nötig eine Verbesserung) der Standarde zu erreichen.

Das Ziel der Züchter soll sein,

aus guten Elterntieren eine bessere Nachzucht hervorzubringen.

Um dieses zu erreichen,

ist auf eine besondere Zuchtauswahl, unter Berücksichtigung geeigneter Erbmassenträger, besonderen Wert zu legen.

Der oberste Grundsatz soll lauten:

V e r b e s s e r u n g   d e r   R a s s e n ,
nicht aber:
Vermehrung von Rassehunden.

Die komplette Zuchtordnung erscheint als PDF-Datei unter dem Link "Formulare".